Wer benötigt ihn?

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Was benötige ich?

Bitte sorgsam lesen, unterschreiben und zum Kursbeginn mitbringen. 

Wann und wie lange geht der Kurs?

Es werden min. 5 Doppelstunden Theorie, jeweils Sonntags, angeboten.
Die aktuellen Termine findet ihr auf der Seite Veranstaltungen in unserem Kalender

Wie kann ich mich anmelden?

Auf dem Hundeplatz hängt eine Liste aus, in die man sich eintragen kann oder man meldet sich unter den Kontaktdaten an.

Weitere Informationen

Unsere Prüfer im Verein sind anerkannt durch den Landkreis Osnabrück den theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zum Hundeführerschein nach §3 des NHundG abzunehmen.

Wichtig für die Teilnehmer einer bestandenen theoretischen Prüfung: Wenn ihr einen Welpen oder Junghund habt, bitte den passenden praktischen Prüfungstermin nach Eignung und Alter des Hundes rechtzeitig anmelden.

Die Prüfungsabnahme ist auch in anderen Vereinen/Hundeschulen möglich.

Falls es noch weitere Fragen gibt meldet euch gerne zu den Übungszeiten auf der Platzanlage oder über unsere Kontaktdaten.